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Schöneberger Linse geht doch weiter

Nach dem Mitte November im Raum stand, dass eventuell eine Neuausschreibung der 4 Konzeptverfahren an der Schöneberger Linse droht, geht es jetzt doch weiter. Zwischenzeitlich haben aber alle ordentlich geschwitzt.

„Wir haben … uns … entschieden, die Endabstimmungen der Kaufverträge bis auf Weiteres auszusetzen“ - wie eine Bombe schlug die Nachricht ein, dass der Unterausschuss Vermögensverwaltung im Berliner Abgeordnetenhaus die Bestätigung des ersten der vier Grundstücksverkäufe vertagt habe. Aus dem Flurfunk hieß es, das Verfahren aus dem Frühjahr 2016 entspräche nicht mehr dem aktuellen Koalitionsvertrag der Rotrotgrünen Regierung, der Grundstückverkäufe der Öffentlichen Hand verbiete. Das Verfahren solle auf ein Erbpachtvergabeverfahren umgestellt werden.
Jahrelang hatten die zahlreichen Bewerbergruppen geackert und geplant. Nachdem die 4 besten Konzepte ausgewählt worden waren, hatten die Gruppen zigtausende in die Planung der vier Gebäude gesteckt, denn eine Vorgabe des Landes Berlin für das Verfahren war gewesen, dass die Gewinnerkonzepte auch verbindlich umgesetzt werden könnten.
Marcel de Groot vom Projekt „Lebensort Vielfalt am Südkreuz“ mit zahlreichen sozialen und Wohneinrichtungen für LSBTI-Menschen, erzählt, wie es der Initiative in der Zwangspause von zwei Monaten erging: „Wir befürchteten das ganze Verfahren müsse neu ausgeschrieben werden, dies würde eine Verzögerung von ca. drei Jahre bedeuten. Wir müssten ein neues Finanzierungskonzept schreiben, aber wichtiger ist: wir müssten uns wieder erneut bewerben und erneut der Konkurrenz aussetzen. Dies würde viel Kraft und Energie kosten.“
Seit Januar gibt es nun die erlösende Nachricht, der Vermögensausschuss hat den ersten Kaufvertrag bestätigt. Die weiteren Grundstücke sollen nun bald folgen.
Gibt es eine Schlussfolgerung aus diesem Verfahren? Marcel de Groot ist sich sicher: „Für soziale Träger halten wir dies Verfahren für absolut ungeeignet. Wir würden eine wiederholte Bewerbung bei einem Konzeptverfahren genauestens prüfen und uns nur beteiligen wenn die Rahmenbedingungen (wie die Festlegung des Verkaufspreises) genau geregelt sind.“
Redaktion CoHousing Berlin